Ab dem Kitajahr 2018/19 übernimmt das Land Berlin die Betreuungskosten der Kinder ab dem ersten Lebensjahr ganz. Alle Eltern sind aber verpflichtet, pro Monat 23,- Euro Essensgeld zu zahlen.
In Abstimmung zwischen Trägerverein und Elternvertretern hat der Musikkindergarten eine vertraglich vereinbarte Zuzahlungsregelung gefunden, die einen kleinen Teil der höheren Kosten - vor allem für gutes und abwechslungsreiches Essen und Bio-Obst und -Gemüse - abdeckt: Die Eltern sind gebeten, pro Monat zusätzlich 52,- Euro zu zahlen. Für Eltern, die die über die Pflichtkostenbeteiligung hinausgehende finanzielle Verpflichtung nicht übernehmen können, sind, anonym, Patenschaften möglich. Kommen diese nicht zustande, tritt der Träger für die Mehrkosten ein.